WANN BRAUCHT MAN EINEN GUTACHTER FÜR EINE IMMOBILIE?

  • für Finanzierungen bei Banken und Bausparkassen
  • zum Kauf oder Verkauf eines Objektes
  • bei Ehescheidungen, wenn ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück vorhanden ist
  • beim Vererben oder Verschenken
  • bei Fragen zur Besteuerung von Immobilien
  • als Grundlage zur Unternehmensbesteuerung
  • als Gerichtsgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren oder Scheidungsverfahren etc.

 

Wann braucht man ein Mietwertgut­achten?

  • zur Festlegung des Mietwerts von Wohnungen und Gewerbeeinheiten bei z.B. strittigen Mieterhöhungen
  • als Grundlage der Besteuerung von vermieteten Gewerbeimmobilien

 

Kosten

Die Kosten sind abhängig vom Wert des Objektes und orientieren sich an den Honorarordnungen der Sachverständigenverbände. Sie werden pauschal zzgl. Nebenkosten und zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Detaillierte Preise sind zu erfragen.

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